Der Enlastungsbetrag nach § 45 b, SGB XI, beträgt aktuell: auf 131,00 Euro pro Monat, bei allen Pflegegraden.
Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz, heisst es ab 2027 " Sozialraumbuget.
Es ist zu bemerken, dass die Anbieter dieser Dienstleistung auch ihre Stundensätze erhöhen. Dies erfolgt nicht aufgrund des höheren Betrages, sondern aufgrund steigender Lohn und Betriebskosten, welche damit in Verbindung stehen. Auch ein etwas höherer Betrag steht zur Verfügung.
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