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Nachweis über einen Beratungsbesuch


Ab Januar 2025, gibt es ein neues Formular, für den „Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI“. Somit verliert das aktuelle Formular, deine Gültigkeit – Ende Dezember 2024.

Was ist neu: Erstmal ändert sich sehr viel für den Pflegedienst, aber wenig für die beratende Person.
Das Übliche, diverse Text Änderungen, mit denen wir uns entsprechend beschäftigen dürfen.

Das Formular erweitert sich von aktuell drei Seiten auf vier Seiten.
Dann reden wir von sog. Entbürokratisierung in der Pflege.
Jede Seite beinhalten eine QR – Code.

Es gibt dann auch die Möglichkeit, einer Beratung der pflegebedürftigen Person, im Rahmen einer Videokonferenz.
In NRW, gibt es dazu noch keine vertragliche Regelungen, aber ist ab dem 01. Januar 2025 möglich und gewollt.
Bei der Durchführung einer Beratung im Form von Videokonferenz, sind selbstverständlich besondere datenschutzrechtliche Anforderungen einzuhalten. Diese Datenschutzrichtlinien, werden aktuell auf Bundesebene entwickelt.

Wann dies abgeschlossen ist, ist unbekannt. Sofern diese Datenschutzregelung abgeschlossen ist, muss anschliessend noch der nordrhein – westfälische Grundsatzausschuss für die ambulante pflege noch mit den Pflegekassen, vertraglich umsetzen.

Auch nach der Videokonferenz, muss das Formular entsprechend ausgedruckt und im Original, an die entsprechende Pflegekasse, gesendet werden. Hier entfällt nur die original Unterschrift der pflegebedürftigen oder dessen bevollmächtigen Person. Auch diese müssen eine Kopie weiterhin erhalten.

Fazit:

Keine schlechte Idee, verursacht allerdings einen wesentlich höheren Aufwand und auch Kosten. Hier müssen von beiden Seiten eine die Möglichkeiten einer Videokonferenz gefunden werden.

Eine Seite mehr in Papierform. Kunden müssen erstmal eine Möglichkeit haben, eine Videoberatung durchzuführen. Es wird als klimaneutral, ökonomisch bezeichnet, was es doch nicht ist. Vier Seiten Papier für die Pflegekasse, vier Seiten an den Kunden, sofern diese nicht per eMail versendet werden könne, plus Briefumschlag und Portokosten.

 

Andreas Böhm

Dipl. Pflegemanager / Auditor

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