Der Enlastungsbetrag nach § 45 b, SGB XI, erhöht sich ab Januar 2025, von 125,00 Euro auf 131,00 Euro pro Monat, bei allen Pflegegraden.
Es ist zu bemerken, dass die Anbieter dieser Dienstleistung auch ihre Stundensätze erhöhen. Dies erfolgt nicht aufgrund des höheren Betrages, sondern aufgrund steigender Lohn und Betriebskosten, welche damit in Verbindung stehen.
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