Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für pflegebedürftige Menschen, ab Pflegegrad 1. Die Pflegekasse zahlt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit, des Betroffenen, einen festgelegten Zuschuss.
Der GKV – Spitzenverband der Pflegekassen hat beschlossen, die Bezuschussung für Hausnotrufgeräte im Rahmen der Pflegehilfsmittelverträge zu erhöhen.
Seit dem 1. September 2021, beträgt die monatliche Pauschale 25,50 Euro.

Was ist der GKV: Zitat:
Der GKV – Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Der GKV – Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland.

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